Gefäßverschlüsse
 
Verschlüsse der sehr kleinen, das Auge und hier insbesondere die Netzhaut und den Sehnerven mit Blut versorgenden Gefäße stellen eine akute Bedrohung des Sehvermögens dar, die bedauerlicherweise in einem nicht geringen Teil der Fälle zu einer dauerhaften Sehminderung führen. Alternative Versorgungskreisläufe, die bei einem Gefäßverschluss die Blutversorgung übernehmen könnten existieren meistens nicht.

Die Sinneszellen (Stäbchen und Zapfen der Netzhaut, Nervenfasern des Sehnervens) reagieren sehr empfindlich auf Störungen der Sauerstoff- und Nährstoffzufuhr bzw. auf einen gestörten Abtransport der anfallenden Abbauprodukte, was sich in einer plötzlichen deutlichen Sehverschlechterung widerspiegeln kann.

Schweregrad und Ausmaß der Sehbeeinträchtigung ist abhängig von der Art des betroffenen Gefäßes [arterielles Gefäß (Arterien – die nährstoffreiches Blut zu den Sinneszellen transportieren), venöses Gefäß (Venen – die nährstoffarmes Blut abtransportieren)], davon, ob es sich um einen Gefäßast oder ein zentral versorgendes bzw. abtransportierendes Gefäß handelt sowie ob das Gefäß für die Versorgung der Netzhaut oder des Sehnerven verantwortlich ist.

 
  Abb.1: Astvenenverschluss Abb. 2 kompletter Zentralvenenverschluss



Was bemerken Sie bei einem Gefäßverschluss?

Eine plötzliche schmerzlose drastische Verschlechterung der Sehvermögens (dabei kann bogenförmig ein Teil, ein Viertel, die Hälfte, bzw. fast das gesamte Gesichtsfeld plötzlich schwarz sein) ist typisch für den Verschluss einer die Sinneszellen der Netzhaut versorgenden Arterie.

Schmerzlose plötzliche schwarze Gesichtsfeldeinschränkungen, die vorwiegend die obere oder untere Hälfte betreffen sind typisch für eine Durchblutungsstörungen des Sehnervens.

Bei einer geringgradigen Störungen im Abtransport (venöser Gefäßverschluss) wird mit unter nur ein plötzlich auftretender Schleier mit mäßiger Sehverschlechterung bemerkt.


Bei wem besteht ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Gefäßverschlusses?

Betroffen sind meist Menschen im höheren Lebensalter. Neben altersbedingten Gefäßveränderungen (Arteriosklerose) spielen ein schlecht eingestellter erhöhter Blutdruck, eine ungenügende Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, erhöhte Cholesterinwerte im Blut, Herzerkrankungen (insbesondere bestehende Herzrhythmusstörungen) eine vordergründige Rolle bei der Entstehung von Gefäßverschlüssen. Seltener sind andere systemische Allgemeinerkrankungen (z.B. entzündliche Gefäßveränderungen)


Kündigt sich ein Gefäßverschluss an?

In den meisten Fällen leider nicht!

Es gibt jedoch Ausnahmen. Hier bemerken Patienten im Vorfeld kurzzeitige Störungen des Sehvermögens – „für einige Minuten wird auf einem Auge plötzlich nichts mehr gesehen“ – das Sehvermögen erholt sich jedoch danach wieder völlig. Hierbei kann es sich bereits um ausgeprägte, jedoch nur kurzzeitig bestehende Durchblutungsstörungen handeln. Bereits wenn Sie solche Sehstörungen feststellen sollten Sie einen Augenarzt konsultieren. Gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt, der mögliche Risikofaktoren behandeln sollte, kann möglicherweise ein bevorstehender Gefäßverschluss mit bleibender Beeinträchtigung des Sehvermögens verhindert werden.


Wie sollte ich mich Verhalten, wenn ich Symptome eines Gefäßverschlusses (plötzlicher Sehverlust eines Auges) bemerke?

Sofort einen niedergelassenen Augenarzt/Notdienst aufsuchen.

Die sehr empfindlichen Sinneszellen überstehen eine komplette Unterbrechung der Blutversorgung nur wenige Stunden (6h). Länger dauernde Durchblutungsstörungen können zu einer bleibenden Schädigung der Sinneszellen und damit zu einem bleibenden Sehverlust führen.


Welche Maßnahmen ergreift der Augenarzt?

Ziel ist es möglichst schnell die Durchblutung des verschlossenen Gefäßes wiederherzustellen bzw. die Nährstoffversorgung der Sinneszellen der Netzhaut und der Nervenfasern des Sehnervens zu optimieren. Dies erfolgt u.a. durch Senkung des Augendruckes, durchblutungsfördernde Infusionen, ggf. Aderlässe, Suche und Einstellung bestehender Risikofaktoren (Blutdruck, Blutzucker, Herzrhythmusstörungen), Ausschluss ggf. Therapie anderer ursächlicher Erkrankungen.

In Abhängigkeit vom vorliegenden Befund ist eine stationäre Aufnahme zur Durchführung der Therapie notwendig.

Engmaschige Nachkontrollen (ggf. Laserbehandlungen) zur Vermeidung nachfolgender Komplikationen (überschießende Gefäßneubildungen, Augendruckerhöhungen) sind besonders bei Verschlüssen venöser Gefäße durch einen niedergelassenen Augenarzt notwendig.